Bei uns ist einfach mehr für Sie drin …
Umdenken – Bei uns braucht es keine Aufzählung über den Versicherungsumfang, wie es bei herkömmlichen Wohngebäudeversicherungen der Fall ist.
Versichert ist jede nur denkbare Zerstörung oder Beschädigung. Ausgenommen sind nur, explizit in den Versicherungsbedingungen aufgeführte Schäden, beispielsweise durch Vorsatz, Krieg und Kernenergie. Ebenso verzichten wir auf oft ärgerliche und unverständliche Klauseln.
Beispielsweise: Volle Entschädigung schon bei Wind, nicht erst bei Sturm der Stärke 8
-
Inklusivleistungen
Versichert ist alles, was nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist.
· Allgefahrendeckung
· Elementarschäden inklusive
· Unbekannte Gefahren inklusive
· Nicht benannte Gefahren inklusive
· Feuer, Explosion, Blitz
· Diebstahl und Vandalismus
· Sturm und Hagel ohne Mindestwindstärke
· Leitungswasser und Bruchschäden -
Besonderheiten
Im Zusammenhang mit einem Schaden werden auch Kosten erstattet.
· Hotel-, Reise- und Rückreisekosten
· Kosten durch Verlust von Wasser, Gas
· Mietausfallkosten
· Dekontermination von Erdreich
· Sachverständigenverfahrenskosten
· Mehrkosten durch Preissteigerungen
· Beseitigung umgestürzter Bäume
· Ertragsausfall Photovoltaik -
Ihr Angebot
Fordern Sie hier Ihr individuelles Angebot an. Ein Vergleich lohnt sich.
Elementarschäden
Als Elementarschäden werden Schäden bezeichnet, die durch das Wirken der Natur verursacht werden. Als Elementarschäden gelten beispielsweise Schäden durch Sturm, Hagel, Überschwemmung, Erdbeben, Lawinen, Schneedruck und Vulkanausbrüche. Aber auch Rückstau, Hochwasser und Erdsenkung sind Elementarschäden. Im Vergleich zu den üblichen Gebäudeversicherungen, sind Elementarschäden bei uns immer mitversichert.
Glasversicherung
Die Glasversicherung, oder auch Glasbruchversicherung ist eine eigenständige Sachversicherung und wird üblicherweise zusammen mit einer Hausrat- bzw. Wohngebäudeversicherung abgeschlossen. Sie bietet Versicherungsschutz gegen Glasbruch bei der Gebäude- und Mobiliarverglasung. Zur Gebäudeverglasungen zählen die mit dem Wohnhaus und zugehöriger Garagen fest verbundene Außen- und Innenscheiben, unter anderem Scheiben von Wintergärten und Türen. Der Schutz gegen Glasbruch besteht für Schäden am Versicherungsort, also die in der Police genannten Gebäude oder Räume von Gebäuden. Für versicherte bewegliche Gegenstände (Mobiliarverglasung), zum Beispiel Glastische oder Vitrinen, besteht nur innerhalb des Versicherungsortes Deckung. Nach den unverbindlichen Verbandsbedingungen des GDV liegt ein Bruch der Verglasung dann vor, wenn eine Scheibe durchgehend in ihrem Querschnitt beschädigt ist. Ein Riss oder Sprung, der von der Vorder- bis zur Rückseite reicht, ist dem Bruch dabei gleichzusetzen.
Was ist nicht versichert
Wie schon beschrieben, sind einige wenige Schäden nicht mitversichert. Darunter fallen solche, die durch Krieg, Kernenergie und radioaktive Strahlung und Vorsatz des Versicherungsnehmers verursacht werden. Ferner Schäden, verursacht durch mangelnde Instandhaltung, Abnutzung, Verschleiß, Alterung, Reißen, Setzen, Schrumpfen oder Dehnen, Verfall, Rost, Feuchtigkeit, Schwamm, Insekten oder sonstige Schädlinge, Bedienungs-, Fabrikations-, Planungs- sowie Materialfehler.